Nutzungsbedingungen SY AMARA

 

  1. Das Boot kann von allen zur selbständigen Führung einer Segelyacht geeigneten Vereinsmitgliedern mit SRC- Funkschein genutzt werden. Als geeignet ist in der Regel jeder anzusehen, der mindestens im Besitze eines SKS- Scheins ist. Ein weiteres Crewmitglied sollte zumindest über den SBF See verfügen. Crewliste und Ablichtung der  Befähigungsnachweise sind bei Buchung des Schiffes dem Bootswart vorzulegen.
     
  2. Die Kostenbeteiligung beträgt 895,- € / Woche, die Kaution 500,- € Beides ist bei Reservierung der Yacht zu zahlen.
     
  3. Die Vergabe der Yacht erfolgt nach Reihenfolge der Reservierung und Zahlungseingang. Das Boot kann für höchstens 2 zusammenhängende Wochen genutzt werden. Wiederholungsbuchung ist möglich. Während der Hauptsaison wird die Yacht vordringlich an solche Mitglieder vergeben, die wegen ihrer Kinder oder eigener Tätigkeit an die Sommerferien gebunden sind.
     
  4. Das Fahrtgebiet erstreckt sich auf die gesamte Ostsee, einschließlich Polen, Litauen, Lettland, Kattegat und Skagerrak (oder nach Vereinbarung).
     
  5. Kann das Mitglied den Törn nicht antreten, so teilt er dieses unverzüglich mit. Kann Ersatz gestellt oder über ein „last-minute- Angebot“ gefunden werden, so wird der Kostenanteil in voller Höhe bzw zu 50% zurückerstattet. Andernfalls verfällt der Anteil.
     
  6. Die Yacht  ist wie folgt versichert:
    •    Haftpflichtversicherung für Personen- und / o. Sachschäden € 10.000.000 €
    •    Kasko-Versicherung für die Yacht und die Ausrüstung mit 500,- Euro Selbstbeteiligung je Schadensfall.
     
  7. Der Abschluss der vorgenannten Versicherungen führt zu keiner Haftungsfreistellung des Nutzers für Schäden, die nicht von der Versicherung ersetzt werden oder durch grobe Fahrlässigkeit an der Yacht entstanden sind. Hinterlegte Kaution für die Yacht = Selbstbeteiligung je Schadensereignis
    Die Bedingungen des Versicherers sind Bestandteil dieses Vertrages und können auf Wunsch übersandt werden. Der Nutzer ist verpflichtet, Verein und Versicherer sämtliche Auskünfte zu einem möglichen Schadensfall zu erteilen. Eine Weigerung kann zu Regressansprüchen gegen den Nutzer seitens des Versicherers führen. Die Selbstbeteiligung ist im Schadenfall vom Nutzer zu tragen. Schäden und Verluste werden mit der Kaution verrechnet, der Nutzer erhält in diesem Fall eine schriftliche Abrechnung übersandt.
     
  8. Der Abschluss einer eigenen Skipperhaftpflicht/ und Reiserücktrittsversicherung wird dringend empfohlen.
     
  9. Das Boot kann am FR ab ca. 1500 betreten werden. Übergabe/ Einweisung erfolgt am SA. ab 0800
     
  10. Das Mitglied hat die Yacht in einem unversehrten Zustand, so wie er sie übernommen hat, zurückzugeben. Entstandene Schäden werden von der hinterlegten Kaution einbehalten. Schäden die durch normalen Verschleiß entstehen sind ausgenommen. Für Handlungen und Unterlassungen des Mitgliedes, für die das Mitglied von dritter Seite haftbar gemacht wird, hält das Mitglied den Verein von allen privat- und strafrechtlichen Folgen, auch von allen Kosten und Rechtsverfolgungen frei.
     
  11. Der Nutzer übernimmt die Yacht auf eigene Verantwortung. Der Verein haftet weder für ihn noch für andere Personen an Bord.
     
  12. Der Schiffsführer erklärt ausdrücklich:
    •    die nautischen und seemännischen Kenntnisse zum Befahren des vorgesehenen Seegebietes zu haben,
    •    die Seemannschaft zu beherrschen und ausreichende Erfahrung in der Führung einer
          Segelyacht zu besitzen, 
    •    den Guldborg-Sund nicht zu durchfahren,
    •    die gesetzlichen Bestimmungen eines Gastlandes zu beachten und An- und Abmeldungen beim
          Hafenmeister vorzunehmen,
    •    keine Veränderungen am Schiff oder an der Ausrüstung durchzuführen,
    •    Yacht und Ausrüstung pfleglich zu behandeln, als sei es sein Eigentum,
    •    darauf zu achten, dass die Yacht nur mit Bootsschuhen betreten wird,
    •    die Segel vor dem Auslaufen selbst zu prüfen. Nachträglich festgestellte Schäden (außer Verschleiß
          wie z.B. offene Nähte) gehen zu Lasten des Nutzers,
    •    das Logbuch (wird bei Übergabe ausgehändigt/ Schiffslogbuch im Navitisch) in der gesetzlich
          vorgesehenen Form zu führen. Es ist nach Törnende dem Bootswart zu übersenden,
    •    Haustiere nur nach Rücksprache mitzubringen,
    •    die gesetzlichen Vorschriften zum Zeitpunkt des Törnbeginns zur Inbetriebnahme der an Bord
          befindlichen Funkanlage zu beachten.
     
  13. Die Teilnahme an Regatten oder Prüfungen außerhalb des Vereins ist nicht gestattet. Die Yacht ist in diesen Fällen nicht versichert.
     
  14. Das Auslaufen bei herrschender oder angesagter Windstärke ab 7 bft geschieht auf eigene Gefahr. Dabei auftretende Schäden hat die Crew in vollem Umfang zu tragen.
     
  15. Der Verein haftet nicht für solche Schäden, die aus Ungenauigkeiten, Veränderungen und Fehlern des zur Verfügung gestellten nautischen Hilfsmaterials wie z. B. Seekarten, Hafenhandbücher, Kompass, Radar, GPS-Navigator usw. verursacht werden. Der Ausfall von navigatorischen Hilfsmitteln wie GPS-Navigator, Plotter, Radar usw. stellt keinen Grund zur Minderung der Gebühr dar. Das Mitglied hat sich vor Törnbeginn über die Gegebenheiten des Fahrtgebietes eingehend zu informieren, wie z.B. über Strömungen und veränderte Wassertiefe bei starken Winden.
     
  16. Wird das Schiff nicht rechtzeitig vom Verein zur Verfügung gestellt, so kann der Nutzer frühestens 48 Std. danach bei voller Erstattung der geleisteten Zahlungen vom Vertrag zurücktreten.

    Schäden an der Yacht und Ausrüstung, die die Gebrauchstüchtigkeit der Segelyacht nicht beeinträchtigen und die Nutzung der Yacht weiterhin ermöglichen, berechtigen weder zur Minderung noch zum Rücktritt.
     
  17. Tritt der Nutzer nicht vom Vertrag zurück, so behält er Anspruch auf Erstattung der anteiligen Nutzungsgebühr für die Zeit, um die das Schiff später einsatzfähig wurde. Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist nur mit Zustimmung des Bootswartes möglich.
     
  18. Es obliegt dem Nutzer, auch schlechtes Wetter mit in seine Törnplanung einzubeziehen. Der Vertrag gilt als grundsätzlich verlängert bis zur Rückgabe der Yacht.
     
  19. Verlässt der Nutzer die Yacht an einem anderen als dem vereinbarten Ort, gleich aus welchem Grund, so trägt er alle Kosten für die Rückführung der Yacht zu Wasser oder Land. Verspätete Schiffsrückgabe führt zu Ersatzansprüchen, sofern das Boot anschließend von anderen hätte genutzt werden sollen.
     
  20. Bei Schäden, Kollisionen und Havarien oder sonstigen außergewöhnlichen Vorkommnissen ist unverzüglich der Bootswart, hilfsweise der Vorsitzende telefonisch, per Fax oder Mail zu informieren. Beim Schaden am Schiff oder an Personen fertigt der Nutzer eine Niederschrift darüber an und sorgt für eine Bestätigung des Hafenmeisters, Arztes usw.
     
  21. Die Reparatur von Schäden durch normalen Materialverschleiß bis 150,- EURO kann vom Nutzer veranlasst werden. Diese Ausgaben werden vom Verein bei Vorlage einer quittierten Rechnung zurückerstattet. Der Schiffsname ist auf dem Beleg ebenso zu bezeichnen wie die Art der Arbeit  Rechnungsbetrag in der Landeswährung des ausführenden Betriebes ausge-stellt. Reparaturen, die den Betrag von 150,— EURO übersteigen, bedürfen der Zustimmung des Vereins.
     
  22. Die Yacht ist sauber, segelklar, vollgetankt und mit einer  versiegelten Gasflasche am FR. bis 1200 dem Beauftragten des Vereins zu übergeben (Bootsmann). Eine Endreinigung wird von einer gesondert beauftragten Reinigungskraft durchgeführt, die von der Crew vor Ort zu bezahlen ist..
    23.     Schiffszustand und Vollständigkeit von Ausrüstung und Inventar müssen bei Übergabe vom Nutzer  anhand der Checkliste überprüft werden. Diese wird dem Skipper mit den sonstigen Schiffspapieren vor Antritt der Fahrt ausgehändigt. Er hat das Inventar auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu überprüfen. Etwaige Mängel oder Fehlbestände sind vor Fahrtantritt dem Bootsmann zu melden. Sollte eine Übernahme ohne Bootsmann erfolgen, sind Mängel oder Fehlbestände fernmündlich/ per SMS vor  Fahrtantritt dem Bootswart oder Vorsitzenden zu melden.
     
  23. Geschieht das nicht und stellt der Nachfolger Mängel oder Fehlbestände fest, so wird das Mitglied in Höhe des Schadens bzw des Verlustes mit der Kaution in Anspruch genommen.
     
  24. Rückzahlung der Kaution erfolgt nur nach Vorlage des vom Bootsmann unterzeichneten Übergabeprotokolls.
     
  25. Motorenüberwachung:
    Der Ölstand des Motors ist täglich zu überprüfen. Schäden, die durch Trockenlaufen des Motors oder Überhitzung durch mangelnde Kühlwasserzufuhr entstehen, sind in keinem Fall versichert und gehen zu Lasten des nutzenden Mitgliedes. Ebenso kann der Motor bei Schräglage unter Segeln über 10 Grad Krängung nicht benutzt werden, da der Motor dann nicht genügend Öl bekommt.
    Nach Start des Motors muss dieser so lange gefahren werden, bis Betriebstemperatur erreicht ist, d.h.: mindestens 30 min! Motor keinesfalls nur kurzfristig fahren!
     
  26. Mitzubringen
    Die Yacht ist mit Feststoffwesten und Lifebelts ausgestattet. Wer Automatikwesten bevorzugt, sollte sich derartige Westen mitnehmen.
    Bettwäsche ist nicht vorhanden
     
  27. Der Nutzer ist verpflichtet, sich vor Fahrtantritt über Berichtigungen pp der Seekarten im Internet zu informieren
    http://www.bsh.de/de/Schifffahrt/Sportschifffahrt/Berichtigungsservice_Karten/1241.jsp
     
 
 
Wenn Segler abends einen heben,
benehmen Sie sich oft daneben.
(anonym, was sonst)
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